Der Stadtrat beschließt gegen die Stimmen der UWV höhere Anwohnerbeiträge für die Erneuerung der Kapellenstraße

In der letzten Stadtratssitzung wurde u. a. über die Anlieger-Beiträge für die Neugestaltung der Kapellenstraße entschieden. Die Verwaltungsvorlage sah eine 60%ige Beteiligung der Anlieger vor. Dies stellt für die Verwaltung ein Kompromiss zwischen der 70%igen Beteiligung bei Haupterschließungsstraßen und 50% Beteiligung bei anderen Straßen dar.

Die UWV konnte und kann sich dieser Sichtweise nicht anschließen. Für uns ist die Kapellenstraße, auch wenn sie auf dem Papier die kürzeste Verbindung zwischen Hoch- und Kommerner Straße darstellt, keinesfalls eine Haupterschließungsstraße.

Denn:

  • es handelt sich um eine Einbahnstraße
  • sie wird von keinem gängigen Navigationssystem als Verbindung zwischen Hochstraße und Kommerner Straße empfohlen (hier wird stets auf die Route Kirchstraße- Frauenberger Straße-Kommerner Straße oder sogar auf den Bogen Hochstraße-Wilhelmstraße- Gerberstraße-Kommerner Straße verwiesen)
  • lediglich Fußgängern wird die Kapellenstraße als Option nahegelegt
  • durch die ausgiebige Nutzung der durch unterschiedliche Pflasterungen erkennbaren und abwechselnd an beiden Straßenrändern versetzten Parkflächen wird diese Straße – entgegen der Aussagen der Verwaltung – sehr wohl für den Durchgangsverkehr unattraktiv gemacht
  • unseren Beobachtungen zufolge wird die Kapellenstraße außer von Anwohnern kaum mit PKW’s befahren

Fazit:

Die UWV war und ist für eine lediglich 50%ige Beteiligung der Anlieger an den Beiträgen für die Kapellenstraße.

In diesem Falle hätten die im Euskirchener Stadtrat vertretenen Parteien durchaus Bürgernähe zeigen und Bürgerinteressen vertreten können, anstatt sich dem Verwaltungsvorschlag ohne große Debatte anzuschließen.

Schade!