Grundsätze

Die Unabhängigen Wählergemeinschaften sind ein Zusammenschluss von Bürgern, die keiner Partei angehören.

Auf der Basis des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland sowie der Verfassung des Landes NRW verfolgen die Wählergemeinschaften die Teilnahme an der politischen Willensbildung in Kommunal- und Kreisparlamenten, unter klarer Absage an links- oder rechtsextreme Positionen.

Die Unabhängigen Wählergemeinschaften verstehen sich als Mittel zur unmittelbaren basisdemokratischen Willensbildung der Bürger unter Mitwirkung ideologiefreier Fachkompetenz.

Der zurückhaltende Umgang mit öffentlichen Mitteln soll nach den Grundsätzen der Sparsamkeit und Effizienz erfolgen, wobei solche Bereiche der Privatisierung zuzuführen sind, die im freien Wettbewerb für den Bürger günstiger abgewickelt werden können.

Ziele der Unabhängigen Wählergemeinschaften

Um den Grundsätzen Geltung zu verschaffen, haben die Unabhängigen Wählergemeinschaften im Kreis Euskirchen neben ihren kommunalpolitischen Themen folgende Ziele:

  1. Die Rückführung der Ausgaben der öffentlichen Verwaltung auf allen Bereichen, die nicht der unverzichtbaren Daseinsvorsorge dienen unter verstärkter Berücksichtigung des Leistungsprinzips.
  2. Die Förderung von Handel, Verkehr und Wirtschaft im Hinblick auf Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen gerade in strukturgefährdeten Bereichen.
  3. Die Förderung des Landschaftsschutzes in bezug auf Gewässerschutz, Müll und Verkehr.
  4. Die Förderung der Familie und ihrer wirtschaftlichen Grundlage zum Schutz vor Arbeitslosigkeit, Drogenkonsum und Vandalismus. Der Werteerhalt unter Berücksichtigung der Eigenarten der Region soll der Familie verstärkt zufallen. Hierzu muß sie im Interesse der Zukunft unserer Kinder gestärkt werden.