Verdi erneut erfolgreich – Gericht kippt verkaufsoffenen Sonntag in Euskirchen

Ausschnitte aus der Kölnischen Rundschau

„Die Entscheidung fiel früher als erwartet: Das Verwaltungsgericht Aachen (VG) hat den für den 2. September geplanten verkaufsoffenen Sonntag in Euskirchen, der unter dem Motto „Back to school“ stattfinden sollte, gekippt.

Die dritte Kammer des VG gab der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi Recht. Auf eine mögliche Beschwerde, über die das Oberverwaltungsgericht in Münster entscheiden müsste, verzichtet die Stadt.

Die Verordnung der Stadt zum verkaufsoffenen Sonntag sei unwirksam, weil sie nicht dem Ladenöffnungsgesetz entspreche, so das Gericht. Die Ausführungen in der Ratsvorlage würden den Anforderungen an die Begründung des verfassungsrechtlich gebotenen und vom Gesetzgeber vorausgesetzten Regel-Ausnahme-Verhältnisses nicht gerecht.

Die Erwägungen des Einzelhandelsverbandes, die der Ratsvorlage beigefügt waren, seien ebenfalls nicht ausreichend: Von den lockeren Sonntagsöffnungszeiten im benachbarten Ausland seien schließlich alle grenznahen Kommunen betroffen, von der verschärften Konkurrenz durch den Online-Handel sogar der stationäre Handel bundesweit. Sie seien daher nicht geeignet, eine Ausnahme von der Regel der Sonn- und Feiertagsruhe zu begründen.

Es entstehe vielmehr der Eindruck, so das Gericht, dass die Stadt im Interesse der Geschäfte an zusätzlichen Umsatzsteigerungen auf deren Anregung einen weiteren Sonntag zur Ladenöffnung festgesetzt habe. Nicht nachvollziehbar sei zudem, warum alle Geschäfte im weitläufigen zentralen Versorgungsbereich geöffnet werden dürften, wenn es darum gehe, sich für den Neustart nach den Ferien mit allem auszustatten, was für Schule, Familien- und Arbeitsleben notwendig sei.

Die Stadt will keine weiteren juristischen Schritte gegen den Beschluss vornehmen, da dies für den 2. September keine Wirkung hätte. Dennoch bezeichnet Bürgermeister Dr. Uwe Friedl (CDU) die VG-Entscheidung als „äußerst bedauerlich, da der Rat durch diesen zusätzlichen verkaufsoffenen Sonntag zum Country-Music-Festival den Standort Innenstadt stärken sowie Schülern und Eltern nach den Sommerferien eine zusätzliche Einkaufsmöglichkeit geben wollte“.

Die neuen Regelungen im Ladenöffnungsgesetz begrüße die Stadt. Es ermögliche zusätzliche verkaufsoffene Sonntage und könne ein Faktor zur Stärkung des Einzelhandelsstandorts sein. Leider, so Friedl, gebe es noch keine eindeutige Rechtsprechung.

Aus Sicht der Verwaltung wurde die vom Einzelhandelsverband beantragte Sonntagsöffnung ausführlich begründet. Die Sitzungsvorlagen seien durch ergänzende Vorträge und anschließende Diskussionen ergänzt worden. „Die Mitglieder des Rates kennen aus eigener Anschauung die Veranstaltungen, die in Euskirchen seit Jahren stattfinden, wie zum Beispiel das Knollenfest, das Stadtfest, das Weinfest oder das Country-Music-Festival“, heißt es in einer Mitteilung der Stadt. Detaillierte Beschreibungen in den Ratsvorlagen seien daher zur Entscheidungsfindung nicht notwendig. (AZ: 34L 1196/18)“

Stellungnahme:

Die UWV-Fraktion im Stadtrat, die genau wie die SPD, die Grünen und die Linken gegen den verkaufsoffenen Sonntag am 2. September gestimmt hatte, zeigt keine Triumphgefühle, fühlt sich aber in ihren Argumenten („Der verkaufsoffene Sonntag bringt nicht mehr Einnahmen, sondern verschiebt sie nur zeitlich. Der verkaufsoffene Sonntag ist kaum ein Anreiz für Internet-Käufer.“ Auch wir plädieren dafür, dass angesichts steigender Arbeitsbelastung die Sonn- und Feiertage dem Familienleben vorbehalten bleiben sollten.