UWV im Kreis Euskirchen kritisiert CDU, Grüne und SPD im Landtag
„Die Unabhängigen“ im Kreis Euskirchen kritisieren die von CDU, Grünen und SPD
verabschiedete Änderung des Wahlrechts zur Kommunalwahl im nächsten Jahr deutlich.
Uwe Wegner, Vorsitzender der Unabhängigen Wähler-Vereinigung im Kreis Euskirchen, dazu:
„Diese Gesetzesänderung muss zurückgenommen werden. Sie stellt eine klare
Benachteiligung kleinerer Parteien und Wählergemeinschaften dar. Damit schadet sie
schlussendlich der Demokratie, den Menschen vor Ort. Ich kann mir nur schwer vorstellen,
dass der Mehrheitsbeschluss des Landtages einer gerichtlichen Überprüfung standhalten würde.“
Wählergemeinschaften und kleine Parteien sind essenzielle Bestandteile der Demokratie, so
auch der Landesverband der Freien Wählergemeinschaften. Gerade Wählergemeinschaften
stellen sicher, dass auch weniger prominente politische Anliegen und lokale Besonderheiten
Gehör finden. Viele Wählergemeinschaften in NRW sind seit Jahrzehnten ein fester und
verlässlicher Bestandteil in den Kommunalparlamenten und stellen vielerorts die
Bürgermeisterin oder den Bürgermeister!
Durch das neue Gesetz wird die Anzahl der Wählergemeinschaften und kleinen Parteien in
Stadt- und Gemeinderäten sowie Kreistagen reduziert. Dies stellt einen gravierenden Eingriff
in die demokratischen Grundsätze dar und schwächt die politische Vielfalt in den
Kommunalparlamenten.
In einer ungewöhnlichen Allianz haben CDU, SPD und Grüne im Landtag beschlossen, dass
freie Sitze nach einer neuen Rechenmethode verteilt werden. Statt wie bisher Mandate
aufzurunden, wird der „prozentuale Rest“ berücksichtigt, um die Sitze vermeintlich gerechter
zu verteilen. Dadurch könnte eine Partei mit 15,3 Sitzen 16 Sitze erhalten, während eine
Gruppierung mit 3,75 Sitzen auf drei Sitze reduziert würde.
Dies führt nach Auffassung des Landesverbandes der Freien Wählergemeinschaften nicht nur
zur Marginalisierung kleinerer politischer Gruppierungen, sondern widerspricht auch einem
Urteil des Verfassungsgerichtshofs von 2016, das eine ähnliche Sperrklausel als
verfassungswidrig einstufte.
Ein weiteres Problem sieht der Landesverband darin, dass diese Maßnahmen den Zugang zu
politischen Ämtern und die damit verbundene Bürgernähe erheblich einschränken. Gerade in
ländlichen und strukturschwachen Regionen sind es oft die kleineren Parteien und
Wählergemeinschaften, die spezifische lokale Anliegen in die kommunalpolitische Diskussion
einbringen. „Die Gesetzesänderung durch die Landesregierung untergräbt die Prinzipien der
Gleichheit und Fairness im Wahlrecht. Wir fordern die Landesregierung auf, von diesem
undemokratischen Gesetz Abstand zu nehmen und rückgängig zu machen und stattdessen
den politischen Wettbewerb und die Vielfalt zu fördern“, so auch die stellvertretende
Landesvorsitzende Patricia Gerlings-Hellmanns.
Hätte bei der letzten Kommunalwahl das jetzt verabschiedete Wahlrecht bereits Gültigkeit
gehabt, sähe die Sitzverteilung landesweit so aus:
CDU: 184 Sitze mehr
SPD: 84 Sitze mehr
Grüne: 51 Sitze mehr
FDP: 95 Sitze weniger
Linke: 64 Sitze weniger
AFD: 29 Sitze weniger
Wählergemeinschaften: 131 Sitze weniger
Der Landesverband der Wählergemeinschaften wird prüfen, welche Möglichkeiten zur
Verfügung stehen, um gegen diese Gesetzesänderung vorzugehen und die demokratischen
Rechte der Bürgerinnen und Bürger zu verteidigen. Als erstes wurde bereits eine Online-
Petition zur Rücknahme des Gesetzes gestartet:
https://www.openpetition.de/petition/online/ruecknahme-des-umstrittenen-wahlgesetzeszum-
nachteil-von-waehlergemeinschaften-u-kl-parteien?