Sechs Wochen vor der Wahl hängt die UWV ihre Wahlplakate auf

Seit langer Zeit haben sich alle im Rat vertretenen politischen Gruppierungen in einem “ Gentleman’s Agreement“ darauf geeinigt, mit dem Plakatieren der Euskirchener Straßen und Plätze nicht schon (wie gesetzlich erlaubt) drei Monate vor dem jeweiligen Wahltermin zu beginnen, sondern erst sechs Wochen vorher zu starten.

Auch dieses Mal hatte die Verwaltung um Einhaltung dieser Vereinbarung gebeten.

Um es vorwegzunehmen: Außer der UWV hat sich niemand, aber auch wirklich keine politische Partei, an diese Bitte bzw. die jahrelang gelebte Praxis gehalten.

So waren erste Plakate bereits zu Beginn der Sommerferien zu sehen („Die Kandidaten fuhren in Urlaub und hatten sonst keine Zeit“). Auch mindestens ein Bürgermeister- und ein Landrats-Kandidat (beide von der gleichen Partei) hatten es sehr eilig, mit Ihren Plakaten möglichst viele Masten und Pfähle zu „schmücken“.

Damit war die Lawine losgetreten und wieder einmal war der Ehrliche der Dumme. Wir stellen uns Fair Play anders vor.

Aber nicht nur die zeitliche Bitte wurde ignoriert. Auch finden sich zahlreiche Verstöße gegen geltendes Recht, also tatsächliche Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit den Plakatieren.

So wird z.B. in den Auflagen der Verwaltung darauf hingewiesen, dass

a) je Mast nur maximal 2 Plakate DIN A0 bzw. 3 Plakate DIN B1 aufgehangen werden dürfen

b) die Unterkante der Plakate mind. 2,50 m über dem Rad und Gehwegbereich zu enden hat

c) keine Bäume plakatiert werden dürfen

d) Plakate nur mit Kabelbinder und nicht mit Klebstoffen oder Nägeln befestigt werden dürfen

3) nur Pfähle ohne Verkehrszeichen ausgewählt werden dürfen

Wer nun mit offenen Augen durch Euskirchen geht, wird staunen, wie Menschen, die sich um politische Ämter im nächsten Stadtrat oder um leitende Positionen der Verwaltung bewerben, mit geltenden Recht umgehen.

Sie, liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, können dieses Verhalten bei der nächsten Wahl bewerten.

Die UWV hält sich an Vereinbarungen und geltendes Recht!