Errichtung einer Moschee in Euskirchen

Die Türkisch-Islamische Gesellschaft ist an die Kreisstadt Euskirchen herangetreten, um für die Errichtung einer Moschee für die Angehörigen des Islamischen Glaubens aus Euskirchen und Umgebung ein Grundstück zu erwerben.
Von Seiten der Stadt wurden daraufhin die Grundstücke
– ehemaliges Hallenbad Euskirchen
– Schule an der Erftaue und
– ehemaliges THW-Gelände (neben der Kreisverwaltung)
angeboten.
Da offensichtlich ist, dass es sich bei der geplanten Moschee um ein überregionales Objekt handeln wird, wurde von der UWV Euskirchen nur das THW-Gelände als akzeptabel eingestuft.
Die Begründung hierfür findet man in allen Kommentaren zur Bunutzungsverordnung, denn dort steht:
„Eine überörtliche kirchliche Einrichtung ist nur ausserhalb von Wohngebieten, möglichst in Gewerbegebieten, unterzubringen.“

Die Meinung der UWV wurde im Umwelt- und Planungsausschuss vorgetragen und vom Bürgermseister Dr. Uwe Friedl mit der Begründung abgelehnt, dass sich auf diesem Gelände ein Bunker befinde, der eine Gründung erschweren würde.
Die Verwaltung präferiert das Grundstück der Schule an der Erftaue!
Dies erscheint der UWV Euskirchen den Bürgern gegenüber nicht gerechtfertigt!

Zumindest muss eine Untersuchung zur Bebaubarkeit des THW-Geländes erfolgen.

Darüber hinaus ist u. E. auch das Kreishaus auf einem Bunker gegründet.